»Der Tod des 'anderen Elternteils' steht der Einbenennung nach § 1618 BGB n.F. nicht entgegen. Jedoch ist dann zur Wirksamkeit der Namensänderung gemäß § 1618 S. 4 BGB n.F. die Ersetzung der Einwilligung des Verstorbenen durch das Familiengericht erforderlich.«
FamRZ 1999, 1372 NJWE-FER 1999, 148 OLGReport-Zweibrücken 1999, 302 [...]
»Ist der in einem Erbvertrag vertragsmäßig Bedachte vor Eintritt des Erbfalls verstorben, so kann eine frühere letztwillige Verfügung das Recht des Bedachten nicht beeinträchtigen und behält deshalb grundsätzlich ihre Wirkung. Etwas anderes gilt dann, wenn sich aus dem Erbvertrag der Wille des Erblassers entnehmen lässt, die früher getroffene Verfügung von Todes wegen in jedem Fall aufzuheben.«
FamRZ 1999, 1545 NJWE-FER 1999, 155 OLGReport-Zweibrücken 2000, 124 [...]
Hat der betreuende Elternteil den Unterhalt für die Kinder titulieren lassen, obwohl beide Eltern eine Freistellungsvereinbarung getroffen hatten, und verlangt der barunterhaltspflichtige Elternteil deshalb von dem betreuenden Elternteil Schadensersatz, weil sich dieser treuwidrig nicht an die Abrede gehalten habe, so stellt der Rechtsstreit hierüber eine Familiensache dar, da der Rechtsstreit einen ein Unterhaltsrechtsverhältnis näher ausgestalteten Vertrag betrifft. Der barunterhaltspflichtige Elternteil kann jedoch die Kosten des Unterhaltsprozesses auch bei Vorliegen einer Freistellungsvereinbarung nicht von dem betreuenden Elternteil ersetzt verlangen, da er die Kosten des Rechtsstreites durch eine kostenfreie Titulierung in Urkunden des Jugendamtes (§ 59, 60 KJHG (SGBVIII)) hätte titulieren lassen können.
FamRZ 2000, 497 NJW-RR 2000, 150 OLGReport-Zweibrücken 2000, 321 [...]
Zwar zählt die Alterssicherung der Landwirte nach dem ALG im weitesten Sinne zur gesetzlichen Rentenversicherung, jedoch sind die hieraus folgenden Anwartschaften bei der Durchführung des Versorgungsausgleiches nicht nach § 1587a Abs. 2 Nr. 2 BGB, sondern nach Nr. 4 der genannten Vorschrift einzuordnen und zu bewerten.
EzFamR aktuell 2000, 141 OLGReport-Zweibrücken 2000, 164 [...]
»Die betriebliche Altersversorgung der BASF AG Ludwigshafen am Rhein, ist nach den im Zeitraum 1989 bis 1998 vorgenommenen Anpassungen ihrer Rentenleistungen und deren Vergleich mit den Wertsteigerungen der gesetzlichen Rentenversicherung und der Beamtenversorgung nunmehr als im Leistungsstadium dynamisch anzusehen (Änderung der bisherigen Senatsrechtsrechtssprechung, Beschluss vom 17.05.1988 - 2 UF 104/87, FamRZ 1988, 1288).«
FamRZ 2000, 539 NJW-RR 2001, 292 OLGReport-Zweibrücken 2000, 165 [...]