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LG Hamburg (301 T 222/99) | Datum: 12.07.1999
...bei allen Vollmachten, die höchstpersönliche Angelegenheiten des Betroffenen betreffen...., (ist es) erforderlich, dass der Umfang der Bevollmächtigung unmissverständlich und klar benannt wird. So hat eine Vollmacht [...]