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Auch wenn grundsätzlich für das Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren selbst keine Prozesskostenhilfe bewilligt werden kann, ist es möglich, bei einem Vergleichsschluss im Rahmen des Prüfungsverfahrens nicht nur für den Vergleich selbst, sondern auch für das Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren insgesamt Prozesskostenhilfe zu bewilligen, wenn aus dem Blickwinkel des Vergleichsschlusses hinreichende Erfolgsaussicht der beabsichtigten Klage bestand.
JurBüro 1999, 642 MDR 1999, 1286 OLGR-Nürnberg 2000, 118 [...]