Für die Beurteilung der örtlichen Zuständigkeit nach § 642 ZPO kommt es auf den Zeitpunkt der Klagezustellung an, so dass ein Wohnsitzwechsel vor der förmlichen Zustellung unbeachtlich ist. Ein Regressanspruch des Scheinvaters gegen den biologischen Vater setzt nach § 1594 Abs. 1 BGB in Verbindung mit § 1600d Abs. 4 BGB voraus, dass die Vaterschaft des biologischen Vaters anerkannt oder rechtskräftig festgestellt worden ist. Selbst wenn ein eindeutiges Abstammungsgutachten vorliegt, kann dies den erforderlichen Konstitutivakt nicht ersetzen. Solange die Rechtsausübungssperre besteht kommt auch kein Bereicherungsanspruch gegen den biologischen Vater in Betracht, weil er durch die Unterhaltsleistungen des Scheinvaters keinen Vorteil erlangt hat. Die Unterlassung der Anerkennung der Vaterschaft ist nicht schon dann sittenwidrig, wenn sich der biologische Vater dem Regressanspruch des Scheinvaters entziehen will und die Folgen eines Unterhaltsschadens des Scheinvaters billigend in Kauf nimmt. Hierauf allein kann kein Schadensersatzanspruch aus § 826 BGB gestützt werden.
DAVorm 2000, 488 NJW-RR 2000, 451 OLGReport-Celle 2000, 37 [...]
Nach Art. 3 HKiEntÜ ist das Verbringen eines Kindes widerrechtlich, wenn dadurch das Sorgerecht verletzt wird, das einer Person allein oder gemeinsam nach dem Recht des Staates zusteht, in dem das Kind unmittelbar vor dem Verbringen seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte und dieses Recht im Zeitpunkt des Verbringens tatsächlich ausgeübt wurde. Nach Art. 13 Abs. 1b HKiEntÜ ist eine Rückgabe abzulehnen, wenn sie mit der schwerwiegenden Gefahr eines körperlichen oder seelischen Schadens für das Kind verbunden ist oder das Kind auf eine andere Weise in eine unzumutbar Lage gebracht wird.
vgl. auch BVerfG FF 1999, 92, die denselben Fall (Tiemann) betrifft. FF 1999, 87 [...]
Die Ersetzung der Einwilligung eines Elternteils in die Erteilung des Ehenamens nach § 1618 S. 4 BGB durch den sorgeberechtigten Elternteil und dessen Ehegatten durch das Familiengericht ist mit der befristeten Beschwerde nach § 621e ZPO anfechtbar. Erteilt das Gericht eine unzutreffende Rechtsmittelbelehrung und geht die Beschwerde aus diesem Grund beim Beschwerdegericht verspätet ein, so ist auch ohne Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren (§§ 233, 236 Abs. 2 ZPO). Die Ersetzung der Einwilligung eines Elternteils in die Erteilung des Ehenamens ist nach § 1618 S. 4 BGB nur zulässig, wenn die Erteilung, Voranstellung oder Anfügung des Namens zum Wohl des Kindes erforderlich ist.
a.A. OLG Celle, 18. Senat, FamRZ 1999, 1377 FamRZ 1999, 1374 OLGReport-Celle 1999, 141 [...]
Die Bestellung eines Verfahrenspflegers für das Kind im Sorgerechtsverfahren (§ 50 FGG) kann von den Eltern nicht selbständig angefochten werden, weil es sich um eine grundsätzlich unanfechtbare Zwischenentscheidung handelt.
FGPrax 1999, 180 FamRZ 1999, 1589 NJW 2000, 1273 OLGReport-Celle 1999, 254 [...]
Allein für das Prozeßkostenhilfeprüfungsverfahren kann keine Prozeßkostenhilfe bewilligt werden. Wird im Prozeßkostenhilfeprüfungsverfahren ein Vergleich geschlossen, so ist Prozeßkostenhilfe für das gesamte Prozeßkostenhilfeprüfungsverfahren und nicht nur für den Abschluß des Vergleichs zu bewilligen, denn andernfalls müßte die mittellose Partei die nach § 51 BRAGO entstandene Erörterungsgebühr selbst zahlen.
vgl. zum Meinungsstand: Zöller/Philippi, ZPO , 21. Aufl., § 118 Rz 8 FamRZ 1999, 1672 [...]