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Unterhält die Ehefrau während der Ehe über mehrere Jahre hinweg ein intimes Verhältnis zu einem gemeinsamen Freund der Familie, führt dies nach § 1579 Nr. 6 BGB auch dann zu einer Verwirkung des Anspruchs auf nachehelichen Unterhalt, wenn dieses Verhältnis vor der Trennung der Parteien endet und erst nach der Trennung der Parteien wieder auflebt.
FamRZ 2000, 290 FuR 2000, 189 MDR 2000, 35 OLGReport-Koblenz 1999, 442 [...]
Der Mangel der örtlichen Zuständigkeit des Familiengerichts ist auch noch im Beschwerdeverfahren von Amts wegen zu berücksichtigen, denn im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit gelten die zwingenden Zuständigkeitsregeln des FGG, eine Zuständigkeitsvereinbarung ist unzulässig, es gibt keinen Rügeverzicht. In einem isolierten Verfahren nach § 10a VAHRG ist nicht das Gericht der Ehesache, sondern das nach § 45 FGG zuständige Gericht zur Entscheidung berufen. Nach § 45 Abs. 1 FGG richtet sich die Zuständigkeit nach dem letzten gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalt der Ehegatten.
vgl. aber § 512a ZPO FamRZ 2000, 490 OLGReport-Koblenz 2000, 118 [...]