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Unterhält die Ehefrau während der Ehe über mehrere Jahre hinweg ein intimes Verhältnis zu einem gemeinsamen Freund der Familie, führt dies nach § 1579 Nr. 6 BGB auch dann zu einer Verwirkung des Anspruchs auf nachehelichen Unterhalt, wenn dieses Verhältnis vor der Trennung der Parteien endet und erst nach der Trennung der Parteien wieder auflebt.
FamRZ 2000, 290 FuR 2000, 189 MDR 2000, 35 OLGReport-Koblenz 1999, 442 [...]