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SchlHOLG (13 WF 122/99) | Datum: 15.12.1999
Der Kreis S. ist gem. § 1713 Abs. 1 BGB vorgeburtlicher Beistand und damit gesetzlicher Vertreter eines von Frau P. mit dem voraussichtlichen Geburtsdatum 09. Januar 2000 erwarteten Kindes. Als Beistand hat der Kreis [...]