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BayObLG (3Z BR 353/99) | Datum: 08.12.1999
I. Das Amtsgericht ordnete am 22.8.1999 die vorläufige Unterbringung des Betroffenen im Nervenkrankenhaus für die Dauer von höchstens sechs Wochen an. Die sofortige Beschwerde des Betroffenen hiergegen wies das [...]