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OLG Frankfurt/Main (20 W 482/98) | Datum: 22.06.1999
Die zulässige sofortige weitere Beschwerde (§§ 53 Abs. 1, 60 Abs. 1 Nr. 6 FGG ) hat - vorerst - Erfolg. Der angefochtene Beschluss ist nicht verfahrensfehlerfrei ergangen, weil das Landgericht das zuständige Jugendamt [...]