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BVerwG (1 C 16.98) | Datum: 22.06.1999
I. Der 1964 geborene Kläger ist argentinischer Staatsangehöriger. Er hält sich seit 1989 erlaubt im Bundesgebiet auf und ist seit dem 15. Juli 1994 im Besitz einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis. Im Jahr 1991 hat [...]