Sortieren nach
Das KindRG hat die gemeinsame elterliche Sorge für nicht miteinander verheiratete Eltern weder zur gesetzlichen Regel erklärt (§ 1626a Abs. 2 BGB) noch kann das Sorgerecht, sofern und solange es der Mutter nicht entzogen ist (§ 1680 Abs. 3 BGB), gegen deren Willen vom Vater erzwungen werden.
DAVorm 1999, 629 DRsp I(167)441d-e FamRZ 1999, 673 OLGReport-Düsseldorf 1999, 160 [...]