Ein Urteil ist nur dann zur Zwangsvollstreckung geeignet, wenn der Titel ausreichend bestimmt ist (§ 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO). Unklare Titel sind jedoch nur dann keine wirksamen Vollstreckungstitel, wenn sich der Inhalt des Tenors auch durch Auslegung nicht ermitteln läßt. Für die Frage, ob ein Titel vollstreckbar ist, kommt es nicht darauf an, ob er inhaltlich richtig ist. Auch eine über ein Jahr hinausgehende Auskunft bei Nichtselbständigen ist ein wirksamer Vollstreckungstitel, wenn die Auskunftszeit genau bestimmt ist.
EzFamR aktuell 1999, 59 FamRZ 1999, 944 FuR 1999, 493 OLGR-München 1999, 122 [...]
Nach § 120 Abs. 1 ZPO stehen alle Beschlüsse zur Prozeßkostenhilfe unter dem Vorbehalt einer Änderung innerhalb der nächsten vier Jahre. Es besteht kein Vertrauensschutz einer Partei, daß sie die gewährte staatliche Sozialleistung behalten darf, wenn sich ihre Verhältnisse innerhalb dieses Zeitraums so ändern, daß sie in der Lage wäre, die Kosten selbst zu tragen. Erwirbt eine Partei innerhalb dieser Frist Vermögen, muß sie einen angemessenen Teil des Kapitals zur Tilgung der Kosten des Rechtsstreits zurückhalten. Das erst im Laufe eines Verfahrens angeschaffte Familienheim ist kein Schonvermögen im Sinne von § 88 Abs. 2 Nr. 7 BSHG. Verwendet eine Partei Kapital, das sie innerhalb der 4-Jahresfrist erwirbt zur Tilgung von Schulden für den Erwerb eines nach Bewilligung von Prozeßkostenhilfe angeschafften Familienheims, so steht dies einem Entzug der Prozeßkostenhilfe nicht entgegen.
EzFamR aktuell 1998, 395 FamRZ 1999, 303 FuR 1999, 41 OLGR-München 1999, 42 [...]
Der Einsatz eines physiophychologischen Gutachtens mit Hilfe eines Polygraphen bringt beim Vorwurf des sexuellen Mißbrauchs in einem Umgangsrechtsverfahren nach § 1684 BGB eine sehr hohe Wahrscheinlichkeit zum Nachweis der Unschuld eines Verdächtigen, nicht jedoch zum Nachweis seiner Schuld. Der Sachverständige muß allerdings die erforderliche Fachkompetenz speziell für die Prüfung von Sexualdelikten haben, den Tatvorwurf genau umfassen und die Kontrollfragen exakt auswählen, die für den Verdächtigen eine emotionale Bedeutung haben.
DRsp I(167)448h EzFamR aktuell 1999, 94 FamRZ 1999, 674 FuR 1999, 335 OLGR-München 1999, 152 [...]
Richtet sich ein Zusatzversorgungsanspruch gegen einen öffentlich rechtlichen Versorgungsträger, unterliegt er nicht dem schuldrechtlichen Versorgungsausgleich. Er ist deshalb nicht in der Nominalwertbilanz des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs nach § 1587g Abs. 1 S. 1 BGB, sondern in der Bilanz der volldynamischen Anrechte des Wertausgleichs nach § 1587a Abs. 1 BGB mit den Anrechten des Ausgleichsverpflichteten zu verrechnen. Der Ausgleichsberechtigte kann, wenn eine Verrechnung mit einem eigenen ausgleichspflichtigen Anrecht nach § 1587g BGB nicht erfolgt, im Rahmen des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs beantragen, einen Prozentwert zu bestimmen, der den Anteil der Ausgleichsrente an der jeweiligen Rente ergibt, die der Ausgleichsverpflichtete bezieht. Die Feststellung des Prozentwerts der Ausgleichsrente ermöglicht es, im Falle einer Änderung der Rentenhöhe ein Abänderungsverfahren nach § 1587g Abs. 3, § 1587d Abs. 2 BGB zu vermeiden. Die Verurteilung zur Abtretung nach § 1587i BGB ist auf den so festgestellten Betrag zu erstrecken.
FamRZ 1999, 869 NJW-RR 1999, 301 OLGR-München 1999, 23 [...]
Wird dem Antragsteller von Prozeßkostenhilfe das staatliche Kindergeld ausbezahlt, ist es als Einkommen anzurechnen, auch wenn er selbst gegenüber den Kindern barunterhaltspflichtig ist. Diese umstrittene Frage ist seit dem Inkrafttreten des PKH-ÄnderungsG (BGBl 1994 I, 2945) in der hier vorgenommenen Weise zu beantworten.
EzFamR aktuell 1999, 62 FamRZ 1999, 598 FuR 1999, 494 OLGR-München 1999, 13 [...]