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BGH (V ZR 225/97) | Datum: 24.04.1998
Die Kläger sind Eigentümer eines bebauten Grundstücks in der Gemarkung U., Flur 4, Flurstück 795. Den Beklagten gehört das benachbarte Hausgrundstück Flurstück 794. Der Zugang zu beiden Grundstücken erfolgt über die im [...]