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Einem Antrag eines Ehegatten auf Abtrennung der Folgesachen elterlicher Sorge und Unterhalt aus dem Scheidungsverbund nach § 623 Abs. 2 ZPO ist immer stattzugeben. Hiergegen steht dem anderen Ehegatten anders als im Fall des § 628 ZPO kein Rechtsschutz zur Verfügung.
Siehe hierzu auch die Anmerkung von Miesen, FamRZ 2000, 167 FamRZ 1999, 519 [...]