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Ein Urteil ist nur dann zur Zwangsvollstreckung geeignet, wenn der Titel ausreichend bestimmt ist (§ 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO). Unklare Titel sind jedoch nur dann keine wirksamen Vollstreckungstitel, wenn sich der Inhalt des Tenors auch durch Auslegung nicht ermitteln läßt. Für die Frage, ob ein Titel vollstreckbar ist, kommt es nicht darauf an, ob er inhaltlich richtig ist. Auch eine über ein Jahr hinausgehende Auskunft bei Nichtselbständigen ist ein wirksamer Vollstreckungstitel, wenn die Auskunftszeit genau bestimmt ist.
EzFamR aktuell 1999, 59 FamRZ 1999, 944 FuR 1999, 493 OLGR-München 1999, 122 [...]
Der Einsatz eines physiophychologischen Gutachtens mit Hilfe eines Polygraphen bringt beim Vorwurf des sexuellen Mißbrauchs in einem Umgangsrechtsverfahren nach § 1684 BGB eine sehr hohe Wahrscheinlichkeit zum Nachweis der Unschuld eines Verdächtigen, nicht jedoch zum Nachweis seiner Schuld. Der Sachverständige muß allerdings die erforderliche Fachkompetenz speziell für die Prüfung von Sexualdelikten haben, den Tatvorwurf genau umfassen und die Kontrollfragen exakt auswählen, die für den Verdächtigen eine emotionale Bedeutung haben.
DRsp I(167)448h EzFamR aktuell 1999, 94 FamRZ 1999, 674 FuR 1999, 335 OLGR-München 1999, 152 [...]