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BayObLG (3Z BR 373/97) | Datum: 16.03.1998
I. Mit Beschluß vom 13.4.1989 bestellte das Amtsgericht für den Betroffenen einen Vormund, der mit Inkrafttreten des Betreuungsgesetzes zum Betreuer für alle Angelegenheiten wurde. Der Betreuer ist Universtätsprofessor [...]