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»Elterliche Sorge und Umgangsrechtsregelung sind selbständige Elternrechtsangelegenheiten und getrennt zu bewerten. Als Folgesachen im Ehescheidungsverbund bestimmt sich die Bewertung nach § 12 Abs. 2 S. 3 GKG (und nicht nach § 30 KostO); der Regelwert beträgt in beiden Fällen 1.500,00 DM.«
FamRZ 1998, 1311 FuR 1998, 284 JurBüro 1998, 365 OLGReport-Zweibrücken 1998, 375 [...]
»1. Wird im selben Verfahren neben einem Scheidungsantrag auch eine Eheaufhebungsklage - hier: gegenläufig im Wege der Widerklage - begehrt, so darf das Gericht zur Vorbereitung des Versorgungsausgleichs die Auskünfte bei den Versorgungsträgern einholen; ob im Falle der Begründetheit des Eheaufhebungsbegehrens gleichzeitig im selben (Verbund-)Verfahren über den Versorgungsausgleich zu entscheiden ist, bleibt offen. 2. Zur Einholung der Auskünfte bei den Versorgungsträgern durch das Familiengericht ist das Einverständnis des betroffenen Ehegatten nicht erforderlich; ein derartiges Einverständnis darf deshalb nicht erzwungen werden.«
FamRZ 1998, 918 FuR 1998, 215 OLGReport-Zweibrücken 1998, 280 [...]
Selbst wenn eine nach § 620 S. 1 Nr. 6 ZPO erlassene einstweilige Anordnung auf Zahlung von Unterhalt nicht mit einer Begründung versehen ist, ist die Entscheidung des Familiengerichts nicht mit der sofortigen Beschwerde anfechtbar (anderer Ansicht OLG Hamm, FamRZ 1993, 719).
FamRZ 1998, 1379 FuR 1998, 278 NJWE-FER 1998, 185 OLGReport-Zweibrücken 1998, 309 [...]