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»Elterliche Sorge und Umgangsrechtsregelung sind selbständige Elternrechtsangelegenheiten und getrennt zu bewerten. Als Folgesachen im Ehescheidungsverbund bestimmt sich die Bewertung nach § 12 Abs. 2 S. 3 GKG (und nicht nach § 30 KostO); der Regelwert beträgt in beiden Fällen 1.500,00 DM.«
FamRZ 1998, 1311 FuR 1998, 284 JurBüro 1998, 365 OLGReport-Zweibrücken 1998, 375 [...]
Wegen der sich ständig verschlechternden Verhältnisse auf dem Arbeitsmarkt muß eingehend geprüft werden, ob der Unterhaltspflichtige bei ausreichenden Bemühungen um den Erhalt einer Arbeit eine reelle Beschäftigungschance hat.
Vgl. ebenso SchlHOLG 13 UF 154/98 - vom 18.02.1998 FamRZ 1998, 1615 [...]
Verknüpft das materielle Recht Elemente von Grund und Betrag so miteinander, dass sie nicht getrennt voneinander beurteilt werden können, darf ein Grundurteil nicht ergeben, daher ist in Unterhaltsprozessen ein Grundurteil unzulässig. Insbesondere kann in einem Grundurteil darüber entschieden werden, ob die unbefristete Zahlung von Unterhalt unbillig ist, solange die Höhe des Unterhalts nicht feststeht.
FamRZ 1999, 27 MDR 1998, 720 OLGReport-Schleswig 1998, 126 [...]