Sortieren nach
»Es kann ein Verfahrensfehler sein, wenn das Gericht von Amts wegen zu erhebenden Beweis (hier: Prüfung einer anderweitigen Rechtshängigkeit nicht erhebt; weil es auf Grund eines rechtlichen Irrtums eine Partei für beweisbelastet hält. Dies gilt insbesondere, wenn eine vorgelegte Urkunde übergangen wird, weil sie nicht in deutscher Sprache verfaßt ist.« Eine Rückabtretung übergegangener Unterhaltsansprüche durch den Träger der Sozialhilfe muß als schuldrechtliches Verfügungsgeschäft nicht mit dem Dienstsiegel der Gemeinde versehen sein. Die abgetretene Forderung muß in der Abtretungserklärung eindeutig bestimmt sein.
FamRZ 1998, 1445 NJWE-FER 1998, 280 OLGReport-Zweibrücken 1998, 371 [...]