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BGH (IV ZR 133/97) | Datum: 03.12.1997
Das Landgericht hat den Beklagten dem Antrag der Klägerin folgend verurteilt, dem Teilungsplan zuzustimmen, wonach die Guthaben auf zwei näher bezeichneten Konten aufgelöst und zwischen den Parteien hälftig geteilt [...]