Sortieren nach
»1 Erbrachte aber nicht geschuldete Unterhaltsleistungen sind nach den Regeln der ungerechtfertigten Bereicherung auszugleichen. 2. Kürzt das Sozialamt seine Leistungen an den Unterhaltsempfänger in Höhe der Zuvielleistung, kann dies zur Entreicherung führen.«
FamRZ 1998, 1166 OLGReport-Schleswig 1998, 185 SchlHA 1998, 46 [...]