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OLG München (26 WF 615/97) | Datum: 10.03.1997
Die nach §§ 91 a Abs. 2, 567 Abs. 2 , 569 , 577 Abs. 2 ZPO zulässige Beschwerde der Beklagten ist unbegründet. Die Kosten des Rechtsstreits trägt, wie das Amtsgericht zutreffend dargelegt hat, nach billigem Ennessen [...]