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BGH (VIII ZB 33/97) | Datum: 19.11.1997
I. Der Beklagte ist durch Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 24. April 1997 zur Rückzahlung einer Provisionsvorauszahlung von 9.276,19 DM nebst Zinsen verurteilt worden. Gegen dieses am 20. Mai 1997 [...]