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BayObLG (1Z BR 40/97) | Datum: 20.11.1997
I. Die Beteiligte zu 1 hat bei ihrer Eheschließung am 12.4.1996 übereinstimmend mit ihrem Ehemann den Geburtsnamen des Mannes B. als gemeinsamen Familiennamen (Ehename) bestimmt. Gleichzeitig erklärte sie zur [...]