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Allein der in einem Scheidungsverbundverfahren, das bei dem Oberlandesgericht anhängig ist, erhobene Einwand, der in einer isolierten Familiensache in erster Instanz auf Unterhalt in Anspruch genommene Beklagte sei in seiner Prozeßfähigkeit beschränkt, rechtfertigt keine Aussetzung des in erster Instanz anhängigen isolierten Familienverfahrens, da die Frage nach der Prozeßfähigkeit des Beklagten, keine echte Vorfrage ist, die in dem Scheidungsverbundverfahren mit präjudizieller Wirkung für den in erster Instanz anhängigen Unterhaltsprozeß entschieden wird.
EzFamR aktuell 1998, 4 FamRZ 1998, 380 FuR 1998, 60 OLGReport-Zweibrücken 1998, 293 [...]
»1. Der Erblasser kann zur formwirksamen Errichtung eines privatschriftlichen Testaments auf Schriftstücke zurückgreifen, die er als früheres Testament niedergeschrieben hat. Maßgebend ist letztlich, daß im Zeitpunkte seines Todes eine Unterschrift vorhanden ist, die nach dem Willen des Erblassers seine gesamten Erklärungen deckt. 2. Eine angeordnete Verwaltungsvollstreckung in Form der Dauervollstreckung ist als Abweichung vom Regelfall im Testamentsvollstreckerzeugnis anzugeben. Fehlt die Angabe, so ist das Testamentsvollstreckerzeugnis einzuziehen. Eine einfache 'Berichtigung' kommt nicht in Betracht.« 3. Die Auslegung eines Testaments hat den wirklichen Willen des Erblassers zu erforschen, wobei der gesamte Inhalt der Erklärung einschließlich aller Nebenumstände zu berücksichtigen ist. 4. Die Auslegung obliegt grundsätzlich dem Tatrichter, sie kann vom Gericht der weiteren Beschwerde nur daraufhin nachgeprüft werden, ob der maßgebende Sachverhalt ausreichend erforscht worden ist, alle wesentlichen Umstände berücksichtigt sind und dabei nicht gegen Denkgesetze oder feststehende Erfahrungssätze verstoßen ist.
FamRZ 1998, 581 NJWE-FER 1998, 39 OLGReport-Zweibrücken 1998, 34 [...]
»Übergeht der Familienrichter im Ehescheidungsverbundurteil einen von den Parteien in das Verfahren eingeführten notariell beurkundeten Ausschluß des Versorgungsausgleichs und einen auf Genehmigung dessen gerichteten Antrag mit Stillschweigen, so liegt darin ein schwerer Verfahrensfehler, der zur Aufhebung und Zurückverweisung insoweit führen kann.«
FamRZ 1998, 381 NJWE-FER 1998, 207 OLGReport-Zweibrücken 1998, 147 [...]