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BVerfG (1 BvR 479/92) | Datum: 22.10.1997
Der Zweite Senat hat sich dabei von folgenden Erwägungen leiten lassen: 1. Zum verfassungsrechtlichen Maßstab a) § 16 BVerfGG setzt seinem Wortlaut nach nicht voraus, daß die Rechtsauffassung, von der abgewichen werden [...]