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Will das Gericht bei einer Kostenentscheidung nach § 93a ZPO die Kosten nicht insgesamt gegeneinander aufheben, sondern gemäß § 93a Abs. 1 S. 2 Nr. 2 ZPO die Kosten nach billigem Ermessen anderweitig verteilen, weil ein Ehegatte in einer Folgesache ganz unterlegen ist, so kann es entweder die Gesamtkosten quotenmäßig verteilen oder es kann aussprechen, daß die Mehrkosten, die durch die erfolglose Folgesache entstanden sind, der insoweit unterliegenden Partei auferlegt werden. Wird der letztere Weg gewählt, führt dies im Kostenfestsetzungsverfahren zur Anwendung der sogenannten Differenzmethode ( so auch OLG Koblenz, FamRZ 1990, 82 ).
FamRZ 1997, 764 JurBüro 1997, 424 OLGReport-Köln 1997, 257 [...]
1. Die Erben des verstorbenen Betroffenen haften grundsätzlich auch dann für Betreuungskosten, wenn der Nachlaß des Betroffenen durch die Begleichung der Beerdigungskosten aufgebraucht ist. 2. Betreuungskosten sind dabei im Sinne des § 1967 BGB Erblasserschulden, das heißt vom Erblasser herrührende Schulden, die schon in seiner Person zu Lebzeiten begründet waren. 3. Beerdigungskosten sind Erbfallschulden, die erst aus Anlaß des Todes des Betroffenen entstehen und unmittelbar den Erben als solchen Treffen, § 1968 BGB.
BtPrax 1997, 122 FamRZ 1997, 968 JurBüro 1997, 542 Rpfleger 1997, 260 [...]
1. Erörtert das Familiengericht im Rahmen eines Sorgerechtsverfahrens auch Fragen des Umgangsrechts, dann wird die Umgangsrechtsangelegenheit spätestens dann anhängig im Sinne des § 23 Abs. 1 S. 3 BRAGO, wenn sich das Gericht erkennbar mit der Angelegenheit befaßt. Dies folgt aus dem Amtsermittlungsgrundsatz, wonach es keines einleitenden Antrags bedarf. 2. Schließen die Parteien in einem solchen Verfahren eine Vereinbarung über die Ausübung des Umgangsrechts, dann steht dem Prozeßbevollmächtigten neben den Besprechungs- und Geschäftsgebühren beider Angelegenheiten (Sorge - und Umgangsrecht) nach § 23 Abs. 1 S. 3 BRAGO aus der Umgangsrechtsangelegenheit nur die Vergleichsgebühr in Höhe einer vollen und nicht einer 15/10-Gebühr zu.
EzFamR aktuell 1997, 169 FamRZ 1997, 1346 JurBüro 1997, 307 NJWE-FER 1997, 259 [...]