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BayObLG (1Z BR 47/95) | Datum: 29.01.1996
I. Im Geburtenbuch des Standesamts ist das am 20.5.1993 nichtehelich geborene Kind eingetragen. Seine Mutter ist die ledige Beteiligte zu 1, eine türkische Staatsangehörige, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in [...]