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1. Bei der Anrechnung überobligatorischer Einkünfte des Unterhaltsberechtigten nach § 1577 Abs. 2 BGB ist die Differenzmethode schon begrifflich nicht anwendbar. 2. Der ' volle Unterhalt' im Sinne des § 1577 Abs. 2 BGB ist der eheangemessene Unterhalt nach § 1578 BGB (hier: 3/7-Quote des anrechenbaren Einkommens des Pflichtigen ohne Vorwegabzug des Kindesunterhalts). 3. Die Anrechnung der den vollen Unterhalt übersteigenden Einkünfte erfolgt nach Billigkeit (hier: zur Hälfte).
FamRZ 1997, 885 NJWE-FER 1997, 25 OLGReport-Oldenburg 1996, 213 [...]
1. Ist einem Ehegatten in der ehemaligen DDR im Rahmen der Bodenreform 1967 eine Neubauernstelle übertragen worden, so geht dieser Grundbesitz in das gemeinsame Eigentum beider Ehegatten über, da nach dem Gesamtkontext und der Ratio des ehelichen Güterrechts der DDR Vermögensgegenstände, die der gemeinsamen Lebensführung der Eheleute zu dienen bestimmt waren, nicht im individuellen Eigentum eines Ehegatten stehen konnten. 2. § 13 FGB ist in einem solchen Fall nicht anwendbar, da die dort geregelten Erwerbstatbestände, Arbeit, Arbeitseinkünfte oder vergleichbare Leistungen beziehungsweise Einzelzuwendung, den vorliegenden Fall nicht umfassen. 3. Mangels anderweitiger Erklärungen der Parteien ist das gemeinsame Eigentum nach dem Beitritt gemäß Art. 234 § 4a EGBGB zu Bruchteilseigentum geworden.
FamRZ 1996, 1412 OLGReport-Oldenburg 1996, 175 VIZ 1997, 298 [...]
1. Der Anspruch gegen die Staatskasse auf Aufwendungsersatz - Entschädigung - eines im Betreuungsverfahren gemäß § 67 FGG bestellten Verfahrenspflegers richtet sich in Ermangelung anderer gesetzlicher Vorschriften nach dem § 1835 in Verbindung mit den §§ 1905, 1908i BGB, sei es in direkter oder entsprechender Anwendung. 2. Eine Abrechnung des Rechtsanwalts-Verfahrenspflegers über § 1835 Abs. 3 BGB nach der BRAGO kommt in Betreuungsverfahren nur in Betracht, wenn aus sachlichen Gesichtspunkten die anwaltliche Vertretung gerade in diesem Verfahren geboten war.
DAVorm 1996, 734 FamRZ 1996, 1346 NJWE-FER 1996, 57 OLGReport-Oldenburg 1996, 177 [...]