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KG (13 WF 6483/96) | Datum: 05.11.1996
Die gemäß § 127 Abs. 2 ZPO zulässige Beschwerde des Klägers, der das Familiengericht nicht abgeholfen hat, hat keinen Erfolg. Ein 205,31 DM übersteigender nachehelicher Aufstockungsunterhaltsanspruch (§ 1572 Nr. 2 BGB [...]