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»a) Ein 10-jähriges iranisches Mädchen, dem in der Bundesrepublik Deutschland politisches Asyl gewährt wurde, im Hinblick auf Art. 1210 des iranischen Zivilgestzbuches in der Bundesrepublik als volljährig zu behandeln, widerspricht dem inländischen ordre public. b) Für die Frage, ob die im Iran mit 9 Jahren eingetretene Volljährigkeit einer heute 15-jährigen in der Bundesrepublik zu respektieren ist, ist auf das Alter zum Zeitpunkt der Einreise nach Deutschland, nicht auf den Jetztzeitpunkt abzustellen.«
EzFamR aktuell 1996, 390 FamRZ 1997, 1240 OLGReport-Köln 1997, 9 [...]
»1) Beim Kindesunterhalt besteht ein Titulierungsinteresse in Bezug auf den vollen Betrag des Kindesunterhalts einschließlich eines freiwillig gezahlten Teilbetrages, wenn der Unterhaltsschuldner erfolglos zur kostenfreien Titulierung aufgefordert worden ist. 2) Beim Ehegattenunterhalt besteht bei teilweise freiwilliger Zahlung ein volles Titulierungsinteresse nur dann, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, daß der bisher freiwillig gezahlte Betrag in Zukunft nicht mehr zuverlässig freiwillig bezahlt wird oder wenn der Unterhaltsschuldner zu einer Titulierung des freiwillig gezahlten Betrages auch bei Kostenübernahme durch den Unterhaltsgläubiger nicht bereit ist.«
EzFamR aktuell 1996, 394 FamRZ 1997, 822 OLGReport-Köln 1997, 8 [...]