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OLG Bamberg (2 WF 48/96) | Datum: 01.07.1996
Nach § 11 i.V. mit § 1 HausratsVO ist das Familiengericht zuständig für die Regelung der Rechtsverhältnisse am Hausrat, wenn sich die Ehegatten anläßlich oder nach der Scheidung über dessen Aufteilung nicht einigen [...]