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OLG Nürnberg (11 UF 3419/94) | Datum: 21.03.1995
Von der Darstellung des Tatbestandes wird gemäß § 543 Abs. 1 ZPO abgesehen. Zur Vermeidung von Wiederholungen verweist der Senat zunächst auf die Entscheidungsgründe des angefochtenen Urteils, denen er sich anschließt. [...]