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OLG Frankfurt/Main (20 W 581/94) | Datum: 22.02.1995
Der Erblasser war seit dem 18.7.1958 mit der Beteiligten zu 1 verheiratet. Aus dieser Ehe sind die drei Beteiligten zu 2 bis 4 hervorgegangen. Die Beteiligte zu 5 ist am 28.1.1953 als nichteheliches Kind der damals [...]