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OLG Celle (3 U 86/94) | Datum: 15.03.1995
Die Berufung der Klägerin ist lediglich in Höhe eines Betrages von DM 267,70 begründet. Die Anschlussberufung des Beklagten ist unbegründet. A. Die Klägerin kann DM 167,70 vom Beklagten aus § 607 BGB verlangen. I. Zu [...]