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Freistellungsvereinbarungen zwischen den Eltern in Bezug auf den Unterhalt für ein minderjähriges Kind sind grundsätzlich zulässig. Selbst wenn sie Rechtswirkung gegen das Kind entfalten, ist es nach § 1614 Abs. 2, § 760 Abs. 2 BGB dem Unterhalt begehrenden Kind trotz einer Unterhaltsvorauszahlung nicht verwehrt, bei Bedürftigkeit erneut Unterhaltsansprüche geltend zu machen. Eine Vorauszahlung über einen Zeitraum von mehr als drei Monaten ist bei Unterhaltszahlungen für ein minderjähriges Kind in der Regel als unangemessen anzusehen.
vgl. auch BGH FamRZ 1987, 934 . DAVorm 1996, 219 FamRZ 1996, 965 [...]
§ 1361b Abs. 2 BGB ist seinem Wortlaut nach nur anwendbar, wenn ein Ehepartner verpflichtet ist, dem anderen die Ehewohnung zur alleinigen Benutzung zu überlassen. Darüber hinaus ist er anwendbar, wenn ein Ehepartner die alleinige Überlassung der Ehewohnung nach § 1361b Abs. 1 BGB nicht verlangen kann. Auch in Fallgruppen, in denen keine Verpflichtung besteht, dem anderen Ehepartner die Ehewohnung zur alleinigen Benutzung zu überlassen, ist § 1361b Abs. 2 BGB entsprechend anwendbar, weil für diese Fälle eine Regelungslücke besteht. Ansprüche aus §§ 987 ff. BGB und §§ 812 ff. BGB sind zweifelhaft, § 745 BGB paßt nicht, wenn der anspruchstellende Ehegatte Eigentümer der Wohnung ist. Voraussetzung für einen Vergütungsanspruch ist in diesem Fall eine vorhergehende Zahlungsaufforderung. Für die Höhe des Anspruchs aus § 1361b Abs. 2 BGB analog ist auf die ortsübliche Miete abzustellen, weil diese erspart wird. Für den Anspruch aus § 1361b Abs. 2 BGB analog sind die Familiengerichte sachlich zuständig.
FamRZ 1996, 548 NJW-RR 1996, 1153 NJWE-FER 1996, 51 OLGReport-Braunschweig 1996, 21 [...]