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BSG (12 RK 60/93) | Datum: 23.05.1995
I. Die Raumpflegerin G. T. war seit August 1987 zehn Stunden wöchentlich in der Gaststätte des Klägers zu 1) beschäftigt und erhielt ein monatliches Arbeitsentgelt von 400 DM. Ab dem 1. Februar 1988 arbeitete sie [...]