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Stirbt die hilfsbedürftige Partei während eines Verfahrens, so entfallen die Wirkungen der Prozeßkostenhilfe. Hatte die hilfsbedürftige Partei Beschwerde gegen die Aufhebung eines Beschlusses über die Bewilligung von Prozeßkostenhilfe eingelegt, so entfällt mit dem Tod der Partei das Rechtsschutzbedürfnis für die Beschwerde.
AnwBl 1997, 237 EzFamR aktuell 1995, 234 FamRZ 1996, 808 [...]
Die Besprechungsgebühr nach § 118 Abs. 1 Nr. 2 BRAGO entspricht weitgehend der Verhandlungsgebühr des § 31 Abs. 1 Nr. 2 BRAGO. Sie entsteht neben der Geschäftsgebühr, wenn - neben weiteren Voraussetzungen - ein sachbezogenes Gespräch mit dem Gegner oder einem Dritten über tatsächliche oder rechtliche Fragen stattfindet. Allein die Abgabe einer Erledigungserklärung begründet, soweit der Anwalt nicht gleichzeitig in eine Verhandlung - etwa über die Erledigungsproblematik - eintritt, keine Besprechungsgebühr.
EzFamR aktuell 1995, 442 FamRZ 1996, 680 JurBüro 1996, 309 NJW-RR 1996, 182 [...]