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OLG München (12 UF 691/95) | Datum: 12.07.1995
Die zulässige Berufung des Beklagten (§§ 511 ff ZPO ) ist nur zum Teil begründet; die zulässige Anschlußberufung der Klägerin (§§ 521 , 522 a ZPO ) bleibt ohne Erfolg, I. 1) Zutreffend geht das Familiengericht davon [...]