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Stirbt die hilfsbedürftige Partei während eines Verfahrens, so entfallen die Wirkungen der Prozeßkostenhilfe. Hatte die hilfsbedürftige Partei Beschwerde gegen die Aufhebung eines Beschlusses über die Bewilligung von Prozeßkostenhilfe eingelegt, so entfällt mit dem Tod der Partei das Rechtsschutzbedürfnis für die Beschwerde.
AnwBl 1997, 237 EzFamR aktuell 1995, 234 FamRZ 1996, 808 [...]