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OLG Hamm (2 UF 86/95) | Datum: 05.12.1995
Die Klägerin nimmt den Beklagten auf Zahlung eines Unterhaltsrückstandes für die Zeit von der Rechtskraft der Scheidung bis einschließlich April 1994 und laufenden Unterhalts in Höhe von monatlich 726,00 DM ab 1. Mai [...]