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OLG Köln (19 W 25/95) | Datum: 06.09.1995
Die nach § 99 Abs. 2 ZPO zulässige sofortige Beschwerde hat in der Sache keinen Erfolg. Zu Recht hat das Landgericht die Kosten des Rechtsstreits dem Kläger auferlegt, denn die Beklagte hat den Klageanspruch sofort [...]