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OLG Stuttgart (16 WF 327/95) | Datum: 04.09.1995
Die gem. § 127 Abs. 2 Satz 2 ZPO zulässige Beschwerde ist begründet. Die Abänderungsklage des Klägers hat die gem. § 114 ZPO erforderliche hinreichende Erfolgsaussicht. Es liegen die Voraussetzungen des § 323 ZPO vor. [...]