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1. Verhandeln im Sinne des § 333 ZPO erfordert nicht zwingend die Stellung eines Sachantrages. 2. Insbesondere die beklagte Partei kann auch ohne Stellung eines Klageabweisungsantrages verhandeln, wenn sich aus dem gesamten Vortrag ergibt, daß sie sich gegen die Verurteilung wendet. 3. Ein Verhandeln liegt nicht vor, wenn eine Partei lediglich eine Aussetzung des Verfahrens anstrebt. 4. In einem solchen Fall kann ein Urteil nur in Form eines Versäumnisurteils ergehen, nicht als kontradiktorisches Urteil.
EzFamR aktuell 1995, 425 FamRZ 1996, 495 NJW-RR 1996, 317 [...]
1. Leasingverträge können in die Zugewinnausgleichsberechnung einzustellen sein, wenn durch eine hohe Leasingsonderzahlung günstige Monatsraten erzielt werden, so daß die Vermögenslage eines solchen Leasingnehmers zu einem bestimmten Stichtag günstiger ist als die eines anderen, der keine Anzahlung geleistet hat und deshalb den künftigen Nutzungspreis noch voll vergüten muß. 2. Der entsprechende Vermögensvorteil ist dadurch bewertbar, daß man davon ausgeht, daß die Anzahlung als zusätzliches Entgelt für die Gebrauchsüberlassung kontinuierlich im Verhältnis zur Vertragslaufzeit aufgezehrt wird. Kapitalisierungs- und Abzinsungsfaktoren können dabei der Einfachheit halber unberücksichtigt bleiben.
DRsp I(165)238g-h (Ls) EzFamR aktuell 1995, 410 FPR 1997, 41 FamRZ 1996, 549 NJW 1996, 399 [...]