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»Dem Gesetz kann kein 'Regelstundensatz' für die Vergütung hauptberuflicher Betreuer entnommmen werden. Die Vergütung ist vielmehr individuell nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalles unter Berücksichtigung des konkreten Arbeitsaufwandes zu bemessen. Ob der Betreuer durch die Vergütung wirtschaftlich auf seine Kosten kommt oder nicht, ob die Berufsausübung sich also für ihn lohnt, ist kein geeignetes Kriterium.«
Eingesandt vom 16. Zivilsenat des OLG Köln. OLGReport-Köln 1995, 287 [...]
»Einer Partei ist für ein der Hauptsache nach erledigtes Verfahren - ausnahmsweise - Prozeßkostenhilfe zu bewilligen, wenn das Gericht die Bewilligung der Prozeßkostenhilfe verzögert hat. Hierbei ist Voraussetzung, daß die Partei nicht nur um die Bewilligung von Prozeßkostenhilfe nachgesucht, sondern auch die Hauptsache anhängig gemacht hatte.«
EzFamR aktuell 1995, 308 JurBüro 1995, 535 OLGReport-Köln 1996, 64 [...]