Sortieren nach
1. Die Abänderung eines Unterhaltsurteils ist erst ab Zustellung einer Abänderungsklage möglich, § 323 Abs. 3 ZPO. 2. Betreibt ein getrennt lebender unterhaltsberechtigter Ehegatte seit drei Jahren eine Boutique, ohne einen ausreichenden Gewinn zur Deckung des eigenen Bedarfs (hier 2100 DM) zu erzielen, so ist er zur Aufgabe der selbständigen Tätigkeit und zur Aufnahme einer abhängigen Erwerbstätigkeit verpflichtet, um seinen Bedarf zu decken.
FamRZ 1995, 1144 NJW-RR 1995, 1283 OLGReport-Hamm 1995, 81 [...]