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BSG (4 RA 51/93) | Datum: 23.06.1994
I. Die Klägerin begehrt von der Beklagten die Erstattung von Aufwendungen, die ihr - nach ihrer Auffassung - aufgrund einer durch Quasi-Splitting begründeten Rentenanwartschaft entstanden sind. Durch (Verbund-)Urteil [...]