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Selbst wenn die Nichtehelichkeit eines Kinde noch nicht rechtskräftig festgestellt wurde, kann die Vaterschaft zu diesem Kind wirksam anerkannt werden (vgl. BGH - IVb ZB 79/86 - vom 17.12.1986, FamRZ 1987, 375 = NJW 1987, 899). Stimmt das Jugendamt - als Amtspfleger - innerhalb von sechs Monaten nach Abgabe des Anerkenntnisses diesem als gesetzlicher Vertreter des Kindes zu, so wurde die Zustimmungserklärung in jedem Falle rechtzeitig abgegeben.
DAVorm 1994, 881 DAVorm 1995, 398 FGPrax 1995, 54 FamRZ 1995, 631 NJW-RR 1995, 200 [...]
Führen deutsche Eheleute nach einer Heirat im Ausland schon vor dem Inkrafttreten des neuen Familiennamensrechts keinen gemeinsamen Familiennamen und ist als Geburtsnamen des 1989 geborenen Sohnes der Familienname der Mutter eingetragen, so haben die Eltern nunmehr die Möglichkeit, nach Art. 7 § 3 FamNamRG (abgedruckt im Bundesgesetzblatt Teil I, Seite 2054) den Geburtsnamen des Kindes neu zu bestimmen.
FGPrax 1995, 58 FamRZ 1995, 687 (nur LS) OLGReport-Frankfurt 1994, 222 [...]