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1. Ein unzweifelhaft bestehender und alsbald durchsetzbarer Anspruch auf einen Prozeßkostenvorschuß steht der Gewährung von Prozeßkostenhilfe entgegen. 2. Der vorschußpflichtige Ehegatte ist nicht leistungsfähig im Sinne des § 1360a Abs. 4 BGB, wenn er selbst bei der Führung eines entsprechenden Rechtsstreites Anspruch auf Bewilligung von Prozeßkostenhilfe hätte, ohne daß es dabei auf die Höhe der anzuordnenden Ratenzahlungen ankäme.
FamRZ 1995, 680 (LS) MDR 1994, 618 OLGReport-Oldenburg 1994, 188 [...]
1. Eheleute üben bei ungestörter Ehe die Herrschaftsgewalt über die angemietete Ehewohnung auch dann gemeinsam aus, wenn der Mietvertrag nur mit einem der Ehegatten abgeschlossen ist. 2. Eine Zwangsräumung der Ehewohnung kann demnach nur dann erfolgen, wenn ein Räumungstitel gegen beide Eheleute vorliegt.
JurBüro 1995, 52 NJW-RR 1994, 715 OLGReport-Oldenburg 1994, 94 [...]
1. Die Vereinbarung der Eltern über die Ausübung des Umgangsrechts stellt kein vertragliches gegenseitiges Nachgeben dar, ist also kein Vergleich im Sinne des § 779 BGB. 2. Dem beteiligten Rechtsanwalt entsteht daher keine Vergleichsgebühr nach § 23 BRAGO. 3. Eine Vollstreckung aus einer einvernehmlichen Umgangsrechtsregelung kommt nur dann in Betracht, wenn das Gericht eine solche Vereinbarung billigt und ihr damit den Charakter einer eigenen Entscheidung gibt.
FPR 1996, 308 FPR 1997, 291 OLGReport-Oldenburg 1994, 343 Rpfleger 1995, 182 [...]