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»Die in AGB [im Möbelhandel] verwendeten Klauseln: - »Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform.« - »Weitere ... Montagearbeiten werden zu angemessenen Preisen in Rechnung gestellt.« - »Bei Annahme und Behandlung von Beipack übernimmt der Verkäufer keine Haftung für Beschädigung und Verlust.« - »Der Verkäufer kann in schriftlicher Erklärung vom Vertrag zurücktreten, wenn der Käufer seine Zahlungen einstellt« und »wenn der Verkäufer ein Moratorium beantragt.« verstoßen gegen §§ 9, 11 Nr. 4 und 11 Nr. 7 AGBG.«
BB 1994, 1170 DRsp I(130)371e OLGReport-Frankfurt 1994, 109 [...]